Working Holiday Visum
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Working Holiday Visum

Working Holiday Visa

  • Mit dem Working Holiday Visa dürfen Reisende bis zu ein Jahr (bzw. sogar 2 jahre unter bestimmten Konditionen) in Australien leben und arbeiten. Working Holiday Maker können bis zu 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Das gilt auch für ein Praktikum. Wenn Sie länger als 6 Monate arbeiten wollen, müssen Sie den Arbeitgeber wechseln.
  • Statt nur 3 Monate kann man jetzt bis zu 4 Monate an einer Weiterbildung teilnehmen wie z.B. einem Englischkurs. Wer länger studieren möchte, kann ein Studentenvisum beantragen.
  • Wer gerne seinen Australien Aufenthalt verlängern möchte, kann rechtzeitig vor Ablauf des WHM Visum den Antrag für ein Studentenvisum einreichen. Bitte lassen Sie vorher Ihre Zulassung auf ein solches Bildungsprogramm prüfen!
  • Das “Working Holiday Visa” ist für junge Leute ohne abhängige Kinder gedacht, um einen relativ unproblematischen und unbürokratischen Aufenthalt in Australien zu ermöglichen und Land und Leute kennenzulernen.
  • Um ein Working Holiday Visa zu erhalten, müssen Reisende Staatsbürger von einem der folgenden Vertragsstaaten sein: Deutschland, Niederlande, Finnland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Japan, Republik von Korea, Malta, Hong Kong, Irland, Canada, Zypern oder Grossbritannien.
  • Reisende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein und können den Antrag bis zu einem Tag vor dem 31.Geburtstag stellen.
  • Working Holiday Maker verfügen über genügend Geldmittel, um die Reise nach und die Rückreise von Australien zu finanzieren und um sich während Ihres “Arbeitsurlaubs” ein gutes Leben zu gönnen.
  • Working Holiday Maker sollten die Absicht haben in Australien zu reisen und Urlaub zu machen und können nebenbei gelegentlich arbeiten, um Ihre Urlaubskasse aufzubessern. (Das Visum wird mit der Auflage erteilt, dass Sie nicht länger als 6 Monate bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten).
  • Sie waren bisher noch nicht im Besitz eines “Working Holiday Visa” , denn Antragsteller erhalten dieses Visum nur einmal im Leben.
  • Sie sind gesund und haben keine erheblichen Vorstrafen

 

Wann sollte ich mein Working-Holiday-Visum beantragen?

Der Visumsantrag sollte spätestens 4 Wochen vor Ihrem vorgesehenem Ausreisetermin bearbeitet werden. Bei den Antragsstellern, die 31 Jahre alt sind gilt, dass der Erhalt Ihres Visums vor dem 31. Geburtstag stattfindet. Denken Sie auch daran, dass der Einreisetermin innerhalb eines Jahres sein muss. Hierfür gilt das Datum des Stempels, mit welchem die Botschaft Ihrem Visum beim Antrag versieht.

Beim Ausfüllen der Visumsformulare sollten Sie folgendes beachten:

  • Füllen Sie alles komplett und wahrheitsgetreu aus um eine Zurückweisung zu vermeiden!
  • Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, was sehr selten vorkommt, werden Ihnen die Visumsgebühren nicht zurückerstattet.
  • Nur einmal im Leben wird Ihnen ein Working-Holiday-Visum genehmigt!
  • Während Ihres Aufenthaltes ist ein kürzeres Studium wie der Besuch einer Sprachschule bis zu drei Monaten erlaubt, jedoch ein längeres Studium verboten!
  • Das Arbeiten bei einem Arbeitgeber ist nur bis zu 6 Monaten möglich, danach muss ein Wechsel stattfinden!
  • Planen Sie gegebenenfalls eine Verzögerung bei der Bearbeitung ein, falls die Formulare nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden sind!
  • Ein Betrag von 160,- australischen Dollars ist mit der Kreditkarte zu zahlen bei der online Beantragung Ihres Visums. Bei der Ankunft in Australien sollten Sie dann unverzüglich ein Büro der Einwanderungsbehörde aufsuchen und sich das Visum in den Reisepass kleben zu lassen, ansonsten können Sie keine Arbeitsgenehmigung vorweisen!
  • WICHTIG:
    Alle Angaben unterliegen ständigen Veränderungen! Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen


Working Holiday Visa Applications

Working Holiday visa applications die elektronisch angemeldet werden brauchen oft nur 2 Tage. In einigen Fällen kann es bis zu 4 Wochen dauern, wenn das "Australian Immigration Office in Australia" mitentscheiden muss.

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